Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Innovationen national und international bestmöglich zu schützen.
Ob es um Ihre eigenen gewerblichen Schutzrechte oder die Ihrer Wettbewerber geht – wir unterstützen Sie dabei, sich optimal zu positionieren. Im Bereich Arbeitnehmererfindungen beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend. Unsere Zusammenarbeit passen wir dabei flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Ob Erlangung und Erhaltung gewerblicher Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs oder Unterstützung bei Schutzrechtsstreitigkeiten – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Ihr geistiges Eigentum.
Auch bei Freedom-to-Operate-Analysen stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, Handlungsspielräume zu sichern und Risiken zu minimieren.
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ihren Rechten und Pflichten bei Erfindungen im Arbeitsverhältnis und unterstützen beide Seiten dabei, ihre Rechte und Pflichten zu wahren. Arbeitgeber begleiten wir beispielsweise bei der Handhabung von Erfindungsmeldungen und der Festlegung angemessener Vergütungen.
Arbeitnehmer unterstützen wir unter anderem bei der Meldung ihrer Erfindungen und der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen. Bei Streitigkeiten stehen wir sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern beratend zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei allen Anliegen rund um Ihr geistiges Eigentum – mit unserer Expertise und auf Wunsch auch personell. Sie entscheiden, wie wir für Sie tätig werden, insbesondere in welche Prozesse wir eingebunden sind und wie sichtbar wir dabei auftreten.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir erörtern gemeinsam die für Sie passenden Optionen.
Sie haben Fragen zum Schutz Ihrer Innovationen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und zeigen Ihnen konkrete Lösungswege auf.