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Arbeitnehmererfindungen

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ihren Rechten und Pflichten bei Erfindungen im Arbeitsverhältnis und unterstützen beide Seiten dabei, diese zu wahren. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt komplexe Melde-, Inanspruchnahme- und Vergütungspflichten, die in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie Ihre Position kennen und optimal vertreten können.

Arbeitgeber begleiten wir von der Erfindungsmeldung bis zur abschließenden Regelung. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Handhabung von Erfindungsmeldungen, der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Erfindungen, der Festlegung angemessener Vergütungen sowie beim Aufbau effizienter interner Prozesse für das Erfindungsmanagement.

Arbeitnehmer unterstützen wir unter anderem bei der ordnungsgemäßen Meldung ihrer Erfindungen, der Prüfung von Inanspruchnahmeerklärungen, der Berechnung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie bei der Wahrung von Fristen und Formalien.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – sei es über die Diensterfindungseigenschaft, die Angemessenheit der Vergütung oder andere erfindungsrechtliche Fragen – stehen wir beiden Seiten mit unserer Expertise beratend zur Seite und arbeiten an konstruktiven Lösungen.

Unterstützung Arbeitgeber

So helfen wir Arbeitgebern

Zu unseren Leistungen für Arbeitgeber gehören unter anderem:

1

Implementierung von Erfindungsmeldeprozessen

Wir beraten Sie bei der Einrichtung ordnungsgemäßer und praxistauglicher Prozesse zur Meldung von Erfindungen durch Ihre Mitarbeiter.
2

Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften

Wir schulen Ihre Mitarbeiter und Führungskräfte zu den Grundlagen des Arbeitnehmererfindungsrechts und sensibilisieren für meldepflichtige Erfindungen.
3

Prüfung von Erfindungsmeldungen

Wir prüfen eingegangene Meldungen auf Vollständigkeit und formale Ordnungsmäßigkeit.
4

Bewertung von Schutzfähigkeit

Wir bewerten, ob und wie die gemeldete Erfindung schutzfähig ist.
5

Beratung zur Inanspruchnahmeentscheidung

Wir unterstützen Sie bei der Entscheidung, ob Sie eine Diensterfindung in Anspruch nehmen oder dem Erfinder freigeben, unter Berücksichtigung aller rechtlichen Fristen.
6

Vorbereitung und Durchführung der Kommunikation mit Erfindern

Wir bereiten die gesamte Kommunikation mit Ihren Arbeitnehmererfindern vor und führen diese auf Wunsch auch direkt durch.
7

Berechnung angemessener Erfindervergütungen

Wir ermitteln angemessene Vergütungen für Arbeitnehmererfinder auf Basis etablierter Bewertungsmethoden und gesetzlicher Vorgaben.
8

Verhandlung und Vereinbarung von Vergütungen

Wir verhandeln mit Arbeitnehmern oder deren Vertretern über angemessene Vergütungsvereinbarungen und dokumentieren diese.
9

Erstellung von Verträgen und Vereinbarungen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, Sondervereinbarungen und Betriebsvereinbarungen zur gesetzeskonformen Regelung von Erfindungen im Unternehmen.
10

Beratung in Streitfällen

Wir beraten Sie bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, bereiten Schiedsverfahren vor und unterstützen Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unterstützung Arbeitnehmer

So helfen wir Arbeitnehmern

Zu unseren Leistungen für Arbeitnehmer gehören unter anderem:

1

Erstberatung zu Rechten und Pflichten

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
2

Prüfung der Meldepflicht

Wir klären, ob Ihre Erfindung meldepflichtig ist, ob es sich um eine Diensterfindung oder freie Erfindung handelt und welche Fristen für Sie gelten.
3

Unterstützung bei der Erfindungsmeldung

Wir helfen Ihnen bei der vollständigen und fristgerechten Meldung Ihrer Erfindung an Ihren Arbeitgeber und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
4

Prüfung von Arbeitgebererklärungen

Wir prüfen Inanspruchnahmeerklärungen oder Freigabeerklärungen Ihres Arbeitgebers auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit und Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
5

Berechnung der Erfindervergütung

Wir berechnen auf Basis etablierter Bewertungsmethoden, welche Vergütung Ihnen zusteht.
6

Prüfung angebotener Vergütungen

Wir analysieren das Vergütungsangebot Ihres Arbeitgebers, prüfen die Berechnungsgrundlagen und bewerten die Angemessenheit.
7

Verhandlungsunterstützung

Wir begleiten Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Vergütung und vertreten Ihre Interessen in Gesprächen.
8

Durchsetzung von Vergütungsansprüchen

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
9

Beratung zur Verwertung freigegebener Erfindungen

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Erfindung freigibt, beraten wir Sie zur optimalen Verwertung.
10

Beratung und Unterstützung in Streitfällen

Wir beraten Sie bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber, bereiten Schiedsverfahren vor und unterstützen Sie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Innovationen sprechen.

Sie haben Fragen zum Schutz Ihrer Innovationen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und zeigen Ihnen konkrete Lösungswege auf.

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