Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu ihren Rechten und Pflichten bei Erfindungen im Arbeitsverhältnis und unterstützen beide Seiten dabei, diese zu wahren. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz regelt komplexe Melde-, Inanspruchnahme- und Vergütungspflichten, die in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie Ihre Position kennen und optimal vertreten können.
Arbeitgeber begleiten wir von der Erfindungsmeldung bis zur abschließenden Regelung. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Handhabung von Erfindungsmeldungen, der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Erfindungen, der Festlegung angemessener Vergütungen sowie beim Aufbau effizienter interner Prozesse für das Erfindungsmanagement.
Arbeitnehmer unterstützen wir unter anderem bei der ordnungsgemäßen Meldung ihrer Erfindungen, der Prüfung von Inanspruchnahmeerklärungen, der Berechnung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie bei der Wahrung von Fristen und Formalien.
Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – sei es über die Diensterfindungseigenschaft, die Angemessenheit der Vergütung oder andere erfindungsrechtliche Fragen – stehen wir beiden Seiten mit unserer Expertise beratend zur Seite und arbeiten an konstruktiven Lösungen.
Zu unseren Leistungen für Arbeitgeber gehören unter anderem:
Zu unseren Leistungen für Arbeitnehmer gehören unter anderem:
Sie haben Fragen zum Schutz Ihrer Innovationen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu verstehen und zeigen Ihnen konkrete Lösungswege auf.